Pfändungsversuch im Ostfriedhof...

Ich habe in meiner Arbeitsgruppe, zuständig für München Süd,
an den Vollstreckungs(außen)dienst einen
Einhebeauftrag raus gegeben.
Der Vollziehungs-(Vollstreckungs-) beamte
sollte bei einem Schuldner zugunsten der Stadt München
 eine rückständige Forderung mit
Zwangsmaßnahmen (Pfändung etc.) eintreiben.
Nach ein paar Tagen kam dieser Vollstreckungsauftrag
von mir vom Außendienst wieder zurück, mit der Bemerkung:
"Der Schuldner liegt im Ostfriedhof,
soll ich die Beitreibungsmaßnahmen fortsetzen?
Wer bezahlt dann die Graböffnungskosten"?



Meine ebenfalls schriftliche Antwort war dann sogleich:
"Bitte die Beitreibung sofort einstellen, denn es ist nicht sicher,
daß der Schuldner pfändbare Habe bei sich hat".
 

Also diese spaßige Erledigung des Dienstauftrages hat den
trockenen Arbeitstag doch arg aufgelockert.
Die Stadt München hat auf ihre (kleine)
Forderung leider verzichten müssen.
Uneinbringlich!