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Ich habe in meiner
Arbeitsgruppe, zuständig für München Süd,
an den Vollstreckungs(außen)dienst einen
Einhebeauftrag raus gegeben.
Der Vollziehungs-(Vollstreckungs-) beamte
sollte bei einem Schuldner zugunsten der Stadt München
eine rückständige Forderung mit
Zwangsmaßnahmen (Pfändung etc.) eintreiben.
Nach ein paar Tagen kam dieser Vollstreckungsauftrag
von mir vom Außendienst
wieder zurück, mit der Bemerkung:
"Der Schuldner liegt im Ostfriedhof,
soll ich die Beitreibungsmaßnahmen
fortsetzen?
Wer bezahlt dann die Graböffnungskosten"?

Meine ebenfalls schriftliche Antwort war dann sogleich:
"Bitte die Beitreibung sofort einstellen, denn es ist nicht sicher,
daß der
Schuldner
pfändbare Habe bei sich hat".
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